Importverbot von Kirschen mit Dimethoat
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Seit 2016 hat Frankreich jährlich ein Notfalldekret erlassen, das den Import von
Kirschen aus Ländern (EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten) verbietet, in denen
die Verwendung von Dimethoat (Insektizid) für die Behandlung von Kirschen
zugelassen ist. Den Alleingang setzt Frankreich in 2019 nun bereits im vierten Jahr
in Folge fort, zusammen mit einem heimischen Verwendungsverbot von Dimethoat
auf Kirschbäumen.
Hierzu fand am 26.04.2019 eine außerordentliche Sitzung des Ständigen
Ausschusses statt, mit dem Ziel, die Sofortmaßnahme Frankreichs auf die gesamte
EU zu bestätigen, zu ändern, aufzuheben oder auszuweiten. Die EU-Kommission
hat die gesundheitlichen Bedenken anerkannt und deshalb bereits einen EUEntwurf
zur Nichtverlängerung des Stoffes vorgelegt. Die Abstimmung ist im
zweiten Quartal 2019 vorgesehen. Nach der Entscheidung wird der Überprüfung
der Rückstandshöchstgehalte (RHG) Priorität eingeräumt. Einige EUMitgliedstaaten
sprachen sich für eine zügige Umsetzung dieser Maßnahmen aus
und dafür, dass bei der RHG-Überprüfung keine Übergangsfristen für Kirschen
gelten sollten.
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