Pflanzenschutzmittel
Seit 15. Juni 2015 muss die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln lauten: „Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig“ bzw. „Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig“.
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Pflanzenschutzmittel, die für nichtberufliche Anwender zugelassen sind, dürfen im Haus- und Kleingartenbereich eingesetzt werden. Die Anwendungsgebiete im Haus- und Kleingartenbereich werden mit der Zulassung festgelegt. Wer noch Mittel mit dem alten Hinweis „Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig“ besitzt, darf diese bis zum Ende der Zulassung und der üblichen Aufbrauchfrist anwenden.
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