Pflanzenschutz: Sachkundenachweis im Scheckkartenformat
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Eine Prüfung am Ende ist nicht erforderlich. Verschiedene Organisationen, u.a. auch der LOGL, bieten solche Fortbildungsmaßnahmen (Inhalte nach Anhang I der EU-Rahmenrichtlinie 2009/128 EG) an.
Als Legitimation der Qualifikation ist ein Sachkundenachweis im Scheckkartenformat erforderlich. Die Karte kann bei der zuständigen Pflanzenschutzbehörde unter Vorlage des Prüfungszeugnisses oder online unter www.pflanzenschutz-skn.de
beantragt werden. Altsachkundige, die bis zum 26.5.2015 noch keinen Antrag gestellt haben, verlieren Ende 2015 die Sachkunde und müssen sich
erneut einer Prüfung unterziehen.
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