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Pflanzenschutz: Sachkundenachweis im Scheckkartenformat

Personen, die durch ihren Berufsabschluss (z.B. Landwirt, Gärtner) oder durch eine Prüfung vor der zuständigen Behörde die Sachkunde zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erworben haben, müssen nach der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes und der damit verbundenen Anpassung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung aktiv diese Qualifikation erhalten und regelmäßig innerhalb eines 3-Jahreszeitraums (der nächste geht von 2016 bis 2018) an einer amtlich anerkannten Fortbildung teilnehmen.
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Eine Prüfung am Ende ist nicht erforderlich. Verschiedene Organisationen, u.a. auch der LOGL, bieten solche Fortbildungsmaßnahmen (Inhalte nach Anhang I der EU-Rahmenrichtlinie 2009/128 EG) an.
Als Legitimation der Qualifikation ist ein Sachkundenachweis im Scheckkartenformat erforderlich. Die Karte kann bei der zuständigen Pflanzenschutzbehörde unter Vorlage des Prüfungszeugnisses oder online unter www.pflanzenschutz-skn.de
beantragt werden. Altsachkundige, die bis zum 26.5.2015 noch keinen Antrag gestellt haben, verlieren Ende 2015 die Sachkunde und müssen sich
erneut einer Prüfung unterziehen.

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