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EU-Bio-Siegel

Das 2010 EU-weit etablierte Bio-Logo (stilisiertes Blatt auf grünem Grund) muss seit dem 1. Juli 2012 verbindlich auf allen vorverpackten Bio-Lebensmitteln abgedruckt sein, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt worden sind und die strengen Normen der EU-Rechtsvorschriften für ökologischen Landbau erfüllen.
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Zusätzlich können die Hersteller ihre Bio-Waren weiterhin mit dem deutschen Bio-Siegel und privatwirtschaftlichen Logos der Anbauverbände kennzeichnen.
D.S.
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