Saisonkräfte
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab 1.1.2012 für Saisonarbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien in der Land- und Forstwirtschaft, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Obst- und Gemüseverarbeitung und in Sägewerken kein Genehmigungsverfahren mehr erforderlich ist; sie können ohne Genehmigung bis zu 6 Monate im Kalenderjahr beschäftigt werden.
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