Weihnachtsbaumkulturen
Mit der am 4. November 2009 vom Landtag von Baden-Württemberg beschlossenen
Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
entfällt künftig die Genehmigungspflicht für die Anlagen von Weihnachtsbaumkulturen
und Kulturen zur Ge-winnung von Schmuck- und Zierreisig.
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Solche Anlagen sind nun nur noch anzeigepflichtig. Bisher waren Anlagen mit einer Größe von mehr als 0,2 ha oder einer
Nutzungsdauer von mehr als 10 Jahren genehmigungspflichtig.
Künftig dürfen Pflanzen einer Weihnachtsbaumkultur
eine Höhe von
3 m, Pflanzen einer Kultur
zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig 6 m nicht überschreiten.
Info: www.mlr.baden-wuerttemberg.de MLR
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