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Weihnachtsbaumkulturen

Mit der am 4. November 2009 vom Landtag von Baden-Württemberg beschlossenen Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes entfällt künftig die Genehmigungspflicht für die Anlagen von Weihnachtsbaumkulturen und Kulturen zur Ge-winnung von Schmuck- und Zierreisig.
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Solche Anlagen sind nun nur noch anzeigepflichtig. Bisher waren Anlagen mit einer Größe von mehr als 0,2 ha oder einer Nutzungsdauer von mehr als 10 Jahren genehmigungspflichtig. Künftig dürfen Pflanzen einer Weihnachtsbaumkultur eine Höhe von 3 m, Pflanzen einer Kultur zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig 6 m nicht überschreiten. Info: www.mlr.baden-wuerttemberg.de MLR
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