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EU-Grenzwerte: Kein Patulin in Edelbränden

Das Schimmelpilzgift Patulin kann Übelkeit verursachen und langfristig Magenschleimhaut und Leber schädigen. Den Grenzwert der Weltgesundheitsorganisation (0,05 mg/kg Lebensmittel) hat die EU nun auch für Edelbrände übernommen.
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In Kernobst-Faulstellen können bis zu 2 g Patulin entstehen – da das Gift aber nur in der Faulstelle ist, genügt großzügiges Ausschneiden (O&G 10/09, Seite 362). Wird Saft aus angefaultem Obst erzeugt, finden sich deutliche Patulinwerte, da Pasteurisieren das Schimmelpilzgift nicht zerstört. Beim Destillieren wird laut Untersuchungen an der Forschungsanstalt Agroscope Changins Wä- denswil/CH vorhandenes Patulin vollständig abgebaut. Deshalb ist ein Grenzwert für Obst-Edelbrände unnötig. Info: www.agroscope.admin.ch
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