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Gerichtsurteil

Streuobst gegen Gewerbegebiet

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am 23. Dezember im Streit um die Rodung einer Streuobstwiese in Bretten (Kreis Karlsruhe) dem klagenden Naturschutzbund (NABU) Recht gegenüber der Stadt Bretten gegeben. Demzufolge war die Abholzung von 39 Bäumen in der Form nicht genehmigungsfähig.

Veröffentlicht am
Seneline - Shutterstock
Ihre Entscheidung begründet die Kammer gestützt auf zwei zentrale Erwägungen. Zum einen habe das Landratsamt Karlsruhe die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Umwandlungsgenehmigung zwar im Einklang mit § 80 Absatz 3 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung ordnungsgemäß begründet; es habe hierbei aber den Anspruch des NABU auf rechtliches Gehör verletzt, was einen Verfahrensfehler begründe. Zudem habe das Landratsamt die Möglichkeit des NABU, einer Rodung noch im Wege eines gerichtlichen Eilverfahrens entgegenzutreten, erschwert, indem es der Stadt Bretten noch am Tag seiner Entscheidung jene schon per E-Mail zukommen ließ, dem NABU hingegen nur per Post. Zum anderen begründete die Kammer ihre Entscheidung damit, dass sich die...
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