CMA
Das Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe hat Anfang Februar entschieden,
dass die staatlich organisierte Vermarktung
deutscher Agrarprodukte
durch die Centrale
Marketing-Gesellschaft
der deutschen
Agrarwirtschaft (CMA) gegen das Grundgesetz verstößt.
- Veröffentlicht am
Mit den jährlichen
Einnahmen des
Absatzfonds von rund
90 Mill. EUR wurden Werbemaßnahmen
finanziert, die die Wettbewerbsfähigkeit
der deutschen Agrarwirtschaft im EU-Binnenmarkt verbessern sollten. Eingezogen wurde
das Geld v.a. von den rund 380.000 Landwirtschaftsbetrieben
in Deutschland. D.S.
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