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CMA

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Anfang Februar entschieden, dass die staatlich organisierte Vermarktung deutscher Agrarprodukte durch die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) gegen das Grundgesetz verstößt.
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Mit den jährlichen Einnahmen des Absatzfonds von rund 90 Mill. EUR wurden Werbemaßnahmen finanziert, die die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Agrarwirtschaft im EU-Binnenmarkt verbessern sollten. Eingezogen wurde das Geld v.a. von den rund 380.000 Landwirtschaftsbetrieben in Deutschland. D.S.
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