Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Streuobst Baden-Württemberg

Eckpunkte des Qualitätszeichens

Der Runde Tisch mit Landwirtschaftsminister Peter Hauk legte im Sommer 2023 die Eckpunkte des Qualitätszeichens Baden-Württemberg (QZBW) für Streuobst fest. Was gilt für die zukünftige Anwendung?
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Petsch
Artikel teilen:

Für die zukünftige Anwendung des Qualitätszeichens Baden-Württemberg (QZ BW) für Streuobst gilt:

  • die Definition von Streuobst nach §4 (7) Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz mit Ausnahme der dort definierten Mindestfläche
  • Pflanzenschutz: zugelassen bis Standjahr 5 mit Ausschluss von Herbiziden
  • Düngung: mineralische Düngung nach einer Bodenanalyse ist möglich mit Ausnahme von Stickstoff
  • Rohware: die Rohware ist vollständig zertifizierte QZ-Ware (Toleranz: max. 5 %; keine gezielte Beimischung).
  • Für Saft gilt: Beimischung von bis zu 15 % „Nicht-Streuobst” (zertifizierte QZ-Ware) ist zur geschmacklichen Abrundung zugelassen

Seit Anfang 2022 ist das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) im Gespräch mit zentralen Akteuren aus der Praxis. Bei einem gemeinsamen Fachgespräch im Mai 2023 waren die umstrittensten Punkte v.a. die Beimischung von „Nicht-Streuobst” sowie der Pflanzenschutz. Aktuell entwirft das MLR einen Katalog von Zusatzanforderungen und das Kontrollsystem. Bis zur Markteinführung im Sommer 2024 erarbeitet das zuständige Referat außerdem Vorgaben zur Kennzeichnung und ein Kommunikationskonzept.

Hintergrund: Was ist das QZ Streuobst BW?

Das QZ BW ist ein staatlich getragenes Gütezeichen mit Herkunftsangabe des südwestlichen Bundeslandes. Es garantiert u.a. die Herkunft aus BW, eine definierte Qualität und neutrale Kontrollen in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung. Teilnehmende Betriebe profitieren vom Gemeinschaftsmarketing, besonderen Fördermöglichkeiten und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Bisher gibt es das QZ bereits für verschiedene Produkte von Bier bis Zucker. Auch für Fruchtsaft besteht bereits ein QZ. Mit dem Koalitionsvertrag von 2021 verpflichtete sich die grün-schwarze Landesregierung darauf, ein QZ explizit für Streuobst einzuführen. Das Ziel: Die Kulturlandschaft schützen und für bewirtschaftende Betriebe attraktiver gestalten.

Weitere Infos

Weitere Infos zum QZ BW finden Sie HIER

Die Präsentation des Ministeriums zum QZ BW finden Sie HIER

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren