Bürokratie verleidet das Brennen
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Der Fragebogen hat fünf Seiten, er ist durch umständliche Formulierungen in Teilen nur schwer verständlich und enthält anscheinend auch Fragen, an deren Sinnhaftigkeit oder sogar Rechtmäßigkeit von Brennern Zweifel angemeldet werden. Etwa die Frage nach dem Brennerlohn.
Stoffbesitzer pflegen die Streuobstwiesen
Ein Brenner, der viel für Stoffbesitzer brennt, ist Ludwig Junger aus Gomaringen-Stockach im Landkreis Tübingen. Er fürchtet, dass viele Stoffbesitzer von dem Fragebogen überfordert sind und die Lust verlieren, überhaupt noch das Obst aufzulesen und verarbeiten zu lassen. Genau das aber ist kontraproduktiv, denkt man an das Ziel, die wertvollen Streuobstbestände zu erhalten. Und das funktioniert nur, wenn diese auch genutzt und gepflegt werden. Dafür wiederum braucht es die Stoffbesitzer, deren Zahl in den sechs Landkreisen, die am "Schwäbischen Streuobstparadies" beteiligt sind, mit 60.000 angegebeben werden. Eine stattliche Zahl!
Politische Unterstützung ist nötig
"Wir müssen die Leute motivieren und ihnen keine Knüppel zwischen die Beine werfen", zeigt sich Ludwig Junger überzeugt. Der Bundesverband der Kleinbrenner hat insofern reagiert, dass er eine zweiseitige Ausfüllhilfe an seine Mitglieder verteilt hat. An der Lobbyarbeit der Verbände beteiligt sich Ludwig Junger auch unmittelbar. Er und seine Mitstreiter haben den direkten Kontakt zu Abgeordneten in Land und Bund gesucht, um ihr Anliegen vorzubringen. Umgehend reagiert hat Dr. Markus Rösler, Landtagsabgeordneter der Grünen und Sprecher des NABU-Bundesfachausschusses Streuobst. Er sagt: "Derzeit werde viel über Bürokratieabbau auf allen Ebenen gesprochen. Der Fragebogen ist genau das Gegenteil."
Hintergrundinformationen
Stoffbesitzer bezeichnet eine natürliche Person ohne eigenes Brenngerät, die in einer Abfindungsbrennerei selbstgewonnene Obststoffe zu Alkoholerzeugnissen verarbeiten lässt. Stoffbesitzer gibt es in dieser Form nur in Deutschland. Bis zum Ende des sogenannten Branntweinmonopols am 31.12.2017 war das Stoffbesitzerbrennen sogar nur auf die süddeutschen Bundesländer beschränkt.