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Bundesministerium für Landwirtschaft

Klares Bekenntnis zum Wald

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat gemeinsam mit ihren Amtskollegen der Bundesländer die Fördermaßnahmen für 2020 beschlossen. Den Ländern stehen im kommenden Jahr insgesamt 1,135 Milliarden Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Das sind 235 Millionen mehr als im vergangenen Jahr. Für die nächsten 4 Jahre stehen allein in der GAK rund 480 Millionen Euro zusätzlich für den Wald bereit – mit Co-Finanzierung der Länder sind es knapp 800 Millionen Euro.
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Für die nächsten 4 Jahre stehen allein in der GAK rund 480 Millionen Euro zusätzlich für den Wald bereit – mit Co-Finanzierung der Länder sind es knapp 800 Millionen Euro
Für die nächsten 4 Jahre stehen allein in der GAK rund 480 Millionen Euro zusätzlich für den Wald bereit – mit Co-Finanzierung der Länder sind es knapp 800 Millionen EuroSpychalski
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Die Ministerin hatte im September zu einem Nationalen Waldgipfel eingeladen, um wichtige Anpassungen im Förderbereich der GAK zusammen mit Verbänden, Wissenschaftlern und Experten aus der Praxis zu diskutieren – diese wurden nun verabschiedet.

Julia Klöckner: „Wir haben eine Zäsur draußen in den Wäldern, in den vergangenen beiden Jahren gab es dramatische Schäden. Die heutigen Beschlüsse sind daher ein klares und wichtiges Bekenntnis zum Wald. Wir sorgen dafür, dass die bereitgestellten Hilfen nun zügig und zielgerichtet dort ankommen, wo sie benötigt werden. Damit unterstützen wir die Schadholzräumung, die Wiederaufforstung sowie den weiteren Umbau zu standort- und klimaangepassten Mischwäldern – davon profitieren wir alle!“

Folgende Anpassungen für den Förderbereich 5 F der GAK „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ wurden bestätigt:
1. Kleine Waldbesitzer (unter 20 Hektar Waldbesitz) erhalten höhere Fördersätze von bis zu 90 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben);
2. Die Entnahme von befallenen und befallsgefährdeten Bäumen sowie die Entnahme von Bäumen zur Beseitigung von resultierenden Gefahren ist förderfähig.
3. Ausgaben für den Einsatz nicht-staatlicher Dienstleistern bei der Vorbereitung, Leitung und Koordination der Maßnahmen sind förderfähig.
4. Wiederbewaldung aus Naturverjüngung ist nun förderfähig (z.B. Vorbereitung der Fläche, Schutz vor Wildverbiss) und wird bei der Ermittlung von Mindest-Laubbaumanteilen berücksichtigt.
5. Bei Wiederaufforstungen ist ein hinreichender Anteil standortheimischer Baumarten einzuhalten und durch geeignete Methoden der Bestandesbegründung (z.B. Gruppenpflanzung) zu sichern.
6. Nadelreinbestände sind nicht förderfähig, bis auf begründete Ausnahmefälle bei fehlenden standörtlichen Wuchsbedingungen für Laubbäume (z.B. Höhenlagen der Mittelgebirge, Alpen.

Für die Verteilung der Mittel an die Länder wurde ein Schlüssel vereinbart, der sich an der förderfähigen Waldfläche (Privat- und Kommunalwald) der Länder orientiert.
 

Sonderrahmenplan Insektenschutz beschlossen

Im Planungsausschuss wurde zudem der neue Sonderrahmenplan „Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft“ beschlossen. Mit diesem will das Bundeslandwirtschaftsministerium die Landwirte beim praktischen Insektenschutz unterstützen. Dafür sind 50 Millionen Euro Bundesmittel (mit Co-Finanzierung der Länder 83 Millionen insgesamt) bereitgestellt. Die Förderung aus dem Sonderrahmenplan Insektenschutz erfolgt nach den Förderungsgrundsätzen für markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege.
• Gefördert werden können etwa Maßnahmen zur Förderung der Anlage und Pflege von Blühflächen, Hecken, Sträucher und Streuobstwiesen, der extensiven Nutzung von Dauergrünland und des ökologischen Landbaus.
• Förderfähig sind auch nicht-produktive Investitionen im Naturschutz und Maßnahmen der Landwirte im Rahmen des Vertragsnaturschutzes.

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