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Frankreich

Einfuhrverbot für Kirschen, die mit Dimethoat behandelt wurden

Wie schon in den vergangenen zwei Jahren hat Frankreich auch für 2018 ein Einfuhrverbot von Kirschen aus EU- und Drittstaaten erlassen, in denen die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) mit Dimethoat zugelassen ist. Das Importverbot gilt für die vier europäischen Länder Österreich, Kroatien, Rumänien und Tschechien sowie für die Drittstaaten Kanada und USA.
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Deutsche Kirschen sind nicht vom Einfuhrverbot betroffen
Deutsche Kirschen sind nicht vom Einfuhrverbot betroffenEspey/LVWO Weinsberg
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Andere EU-Mitgliedsstaaten, u.a. Deutschland, sowie die Drittländer Argentinien, Chile und die Türkei dürfen auch weiterhin Kirschen nach Frankreich exportieren. Allerdings müssen diese Länder durch ein offizielles Dokument der Behörden des Erzeugerlandes nachweisen, dass keine PSM mit Dimethoat bei der Behandlung von Kirschen zugelassen sind. Der DFHV hat beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bereits ein solches Dokument angefragt. In einem Schreiben an die EU-Kommission hat unser europäischer Dachverband Freshfel Europe die Handelsbeschränkung durch den nationalen Alleingang von Frankreich kritisiert. Diese ist nicht vereinbar mit den Grundsätzen des Binnenmarktes und den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO). Die Veröffentlichung einer Länderliste beruhe auf protektionistischen Motiven. Einfuhrbeschränkungen sollten stattdessen ausschließlich auf Basis von analytischen Nachweisen erfolgen. Die EU-Kommission erachtet die französische Maßnahme ebenfalls als unverhältnismäßig und versicherte, keine EU-weiten Schutzmaßnahmen zu erlassen. Den Mitgliedsstaaten wurde vorgeschlagen, hierzu die aktuelle Überprüfung der EU-Genehmigung von Dimethoat abzuwarten.
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