Frankreich erneuert Einfuhrverbot für Kirschen
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Im nationalen Alleingang veröffentlichte Frankreich nun erneut am 11.05.2017 im französischen Amtsblatt eine aktualisierte Liste, welche Länder keine Kirschen mehr nach Frankreich liefern dürfen. Dazu zählen die sechs europäischen Länder Österreich, Bulgarien, Kroatien, Slowakei, Rumänien und Tschechien, und die Drittstaaten Kanada, USA und Türkei. Andere EU-Mitgliedsstaaten, u. a. Deutschland, sowie Argentinien und Chile dürfen weiterhin nach Frankreich importieren.
Als Reaktion auf die von Frankreich festgelegte Maßnahme hat unser europäischer Dachverband Freshfel in einem Brief vom 08.05.2017 an die EU-Kommission die unverhältnismäßige Handelsbeschränkung kritisiert, die mit den Grundsätzen des Binnenmarktes und den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) nicht vereinbar ist, zumal auch keine Hinweise auf ein ernstes Gesundheitsrisiko bestehen. Gleichzeitig unterzeichneten sieben verschiedene Organisationen (u. a. Freshfel, ECPA, ESA, FoodDrinkEurope etc.) ein Schreiben an die EU-Kommission (09.05.2017), in dem sie ihre Besorgnis im Hinblick auf die erneute Einfuhraussetzung durch nationale Alleingänge erläuterten. Über Maßnahmen seitens der EU soll in der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses entschieden werden.
Ende 2016 hatten die EU-Mitgliedsstaaten sich bereits auf eine Absenkung des Rückstandshöchstgehaltes (RHG) für Dimethoat verständigt. Der Verordnungsentwurf (SANTE 11901) wurde bereits im Ständigen Ausschuss für PSM-Rückstände in Brüssel angenommen und sieht eine RHG-Absenkung für den Großteil der Obst-& Gemüseprodukte auf die analytische Bestimmungsgrenze (0,01* mg/kg) vor.
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