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ZVG: "Mindestlohn wird uns stark fordern"

Die vom Thünen-Institut durchgeführte Studie zum Mindestlohn in Gartenbau und Landwirtschaft bestätigt die Befürchtungen des Berufstandes, dass der Mindestlohn erhebliche Auswirkungen auf den Anbau arbeitsintensiver Kulturen hat und mit einem Rückgang des Anbaus in Deutschland zu rechnen ist. Dieses Fazit zieht zumindest der Zentralverband Gartenbau (ZVG) aus der Umfrage unter Praktikern.
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Damit sieht der ZVG die Befürchtungen des Berufsstandes bestätigt. Zudem belege die Befragung die handwerklichen Fehler des Arbeitszeitgesetzes in Bezuzg auf die Erntearbeiten im Gartenbau.

„Der Mindestlohn wird uns stark fordern. Steigende Produktionskosten bei preiswerten Lebensmitteln – gerade bei Obst und Gemüse – sind eine Gratwanderung. Der Wert von heimischem Obst- und Gemüse in bester Qualität aus der Region für die Region muss sich auch beim Preis wiederfinden“, so Jens Stechmann, Vorsitzender des Bundesausschusses Obst- und Gemüse, dessen Träger auch der ZVG ist.

Die unflexiblen Arbeitszeitregelungen ignorieren die Realitäten gärtnerischer Betriebe. Gerade in der Erntesaison ist die Ruhezeitregelung in der Praxis oftmals nicht durchführbar. „Es ist keinem Erntehelfer zuzumuten, während der Mittagshitze der Sommermonate auf dem Feld zu arbeiten, nur um die nächtliche Ruhezeiten einzuhalten. Auch hinsichtlich der Produktqualität wird bevorzugt in den Morgen- und Abendstunden geerntet werden müssen. Erforderliche Ruhezeiten und Pausen wurden in der Vergangenheit schon einvernehmlich mit den Mitarbeitern geregelt und benötigen daher keine staatliche Kontrolle“, so Stechmann weiter.

Der ZVG hatte die Politik in der Vergangenheit wiederholt auf die praxisfernen bürokratischen Anforderungen und eine drohende Veränderung im Anbauspektrum sowie die Verschiebung arbeitsintensiver Kulturen in andere europäische Länder hingewiesen. Neben Spanien und Portugal sind auch die Türkei, Griechenland und Polen starke Anbieter im Gemüsebau.

Die Studie, die im April an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt übergeben wurde, kann auf der Homepage des Thünen-Instituts heruntergeladen werden (www.thuenen.de).

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