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LVEO-Mitgliederversammlung beklagt Rahmenbedingungen

Ein ruinöser Obstpreis, große Ertragsausfälle durch die Kirschessigfliege und schließlich auch noch die Querelen durch das Mindestlohngesetz – für den Obstbau kommt es derzeit knüppeldick. Diese Stichworte beherrschten daher die Mitgliederversammlung des Landesverbandes Erwerbsobstbau (LVEO) am 26. Februar in Stuttgart.

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(v.l.) Präsident Franz Josef Müller, Vizepräsidenten Hartwig Roth und Walter Söllner, Clemens Gugel, Bernd Sprissler, Bernhard Katzenmaier, Wendelin Obrecht, Martin Körner (auf dem Bild fehlen Karl-Otto Jäck und Hubert Lehle)
(v.l.) Präsident Franz Josef Müller, Vizepräsidenten Hartwig Roth und Walter Söllner, Clemens Gugel, Bernd Sprissler, Bernhard Katzenmaier, Wendelin Obrecht, Martin Körner (auf dem Bild fehlen Karl-Otto Jäck und Hubert Lehle)Foto: Werner-Gnann
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Das Blatt hat sich gewendet. Nach einigen Jahren mit guter Entwicklung fürchtet LVEO-Präsident Franz Josef Müller im laufenden Jahr massive Einkommenseinbußen. „Die Erzeugerpreise haben sich mehr als halbiert. Die Produktionskosten werden oft nicht mehr gedeckt“, erklärte er und verwies auf das Russlandembargo als eine Ursache für die desolate Marktlage. Zudem werde die Branche derzeit durch die mit dem Mindestlohngesetz verbundene Bürokratie belastet. Heftige Kritik übte er dabei an der Aufzeichnungspflicht nicht nur für die Arbeitsstunden von Saisonarbeitskräften, sondern auch für 450 €-Jobber und Festangestellte. „Eigentlich hatten wir gedacht, mit dem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag ist es geschafft, doch die Bürokratie hat uns eingeholt“, bedauerte Müller. Unterstützung in seiner Kritik erhielt er dabei von den Landtagsabgeordneten Peter Hauk (CDU), Martin Hahn (Grüne) und Dr. Friedrich Bullinger (FDP) in ihren Grußworten. Laut Peter Hauk zeugen die auferlegten Dokumentationspflichten von einem starken Misstrauen gegenüber der Branche. Vorgaben zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit seien weltfremd, kritisierte Martin Hahn.

Über die Fallstricke, die das Mindestlohngesetz mit sich bringt, informierte Nicole Spieß vom Landesbauernverband. Zwar sei es gelungen, durch den bundesweit gültigen Tarifvertrag in einer Übergangszeit vom Mindestlohn von 8,50 € abzuweichen. Doch spätestens ab 2018 greife dieser unweigerlich. Der Mindestlohn werde alle 2 Jahre angepasst. Er gelte für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, für geringfügig entlohnte Arbeitskräfte wie Minijobber, für kurzfristig Beschäftigte wie Saisonarbeitskräfte und auch für ausländische Werksvertragsunternehmen, die in Deutschland tätig werden. Der Mindestlohn müsse auch an mitarbeitende Familienangehörige gezahlt werden, sofern diese den Status eines Arbeitnehmers hätten. Bei Verstößen gegen den Mindestlohn drohten Bußgelder bis zu 500 000 €. Akkordlohn sei zwar weiter zulässig, allerdings müsse dabei gesichert sein, dass der Mindestlohn für die geleistete Arbeitsstunde erreicht werde. Zwar sehe das Mindestlohngesetz vor, dass bei Saisonarbeit Kost und Logis auf den Mindestlohn angerechnet werden könne. Dies soll aber nun nicht für tarifliche Mindestlöhne gelten. Hier empfahl Nicole Spieß zwei getrennte Verträge, einen Arbeits- und einen Werkmietvertrag, abzuschließen. Weiter ging sie auf die umfangreichen Dokumentationspflichten und Vorgaben zur Arbeitszeit ein, die von wenig Praxisnähe zeugten.
Stark beschäftigt hat den Verband im vergangenen Geschäftsjahr auch der Befall mit der Kirschessigfliege. Der Schädling konnte sich nach dem milden Winter und infolge der feuchten Witterung im Sommer stark ausbreiten. Große Schäden in Steinobst, Beeren und bei Trauben waren die Folge. In diesem Zusammenhang begrüßte es LVEO-Präsident Müller, dass der Bund 350 000 € für die weitere Forschung zur Verfügung gestellt hat. Einwände erhob er zum geplanten Jagdgesetz. Rabenvögel müssten auch künftig sicher zu bejagen sein, da sich die Klagen über Schäden an Folien oder Tropfschläuchen im Erdbeeranbau mehrten.

Beratung am Amt bleibt

Weiter bedauerte Franz Josef Müller, dass im MEKA-Nachfolgeprogramm FAKT kaum mehr eine Förderung für den IP-Anbau vorgesehen sei. Über eine bessere Unterstützung hätte die Pheromonverwirrung ausgedehnt werden können. Mit Blick auf das neue Beratungskonzept 2020 des Landwirtschaftsministeriums forderte er, die Beratung an den Ämtern weiter anzubieten.
Dies sicherte Dr. Wolfgang Reimer, Amtschef im baden-württembergischen Landwirtschaftsministerium, auch zu. „Wir wollen die Beratung nicht streichen, sondern mit dem neuen Konzept dort ein Angebot schaffen, wo es bislang keines gibt“, beteuerte er. In Sachen FAKT bat er ein Jahr abzuwarten, wie das Programm in Anspruch genommen wird. Sollten sich Defizite zeigen, sei er gerne bereit, einzelne Fördermaßnahmen wie die Pheromonverwirrung weiter auszudehnen. Angesichts der desolaten Marktlage und einer stagnierenden Nachfrage nach Äpfeln regte er an, zusammen mit der MBW Maßnahmen zu überlegen, wie der Obstabsatz angekurbelt werden könne.

Durch Umstrukturierungen an der Geschäftsstelle steht der LVEO finanziell auf gesunden Füßen, wie Geschäftsführerin Kathrin Walter erklärte. In den nächsten beiden Jahren wird der Verband die Ökoförderung mit zwischenzeitlich über 3000 Antragstellern weiter abwickeln. Immer wichtiger wird die Sammelantragsstellung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in kleinen Kulturen.
Bei den anstehenden Wahlen wurde das Präsidium mit Präsident Franz Josef Müller sowie den Vizepräsidenten Hartwig Roth und Walter Söllner mit einem eindrucksvollen Vertrauensbeweis im Amt bestätigt. Nach einer Satzungsänderung ist das Gremium nun für 4 statt der bislang 3 Jahre gewählt. Im Vorstand vertreten sind Klemens Gugel, Karl-Otto Jäck, Bernhard Katzenmaier, Martin Körner, Hubert Lehle, Wendelin Obrecht und Bernd Sprissler. Nicht mehr zur Wahl stellte sich Gerhard Bauer, den LVEO-Präsident Müller für seine Verdienste mit dem Goldenen Apfel auszeichnete.

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