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Nahrungsergänzungsmittel

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass Nahrungsergänzungsmittel, die DMBA (1,3-Dimethylbutylamin) enthalten, in Deutschland nicht verkauft werden dürfen.
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Verbraucher in den Niederlanden hatten im Oktober 2014 unerwünschte Wirkungen wie Unruhe, Bewegungsdrang und gesteigerte Aufmerksamkeit nach der Einnahme eines aus Kanada stammenden DMBA-haltigen Nahrungsergänzungsmittels gemeldet. DMBA ist eine synthetisch hergestellte Substanz, die zur Leistungssteigerung beim Sport, zur Unterstützung bei der Gewichtsabnahme oder zur Verbesserung der mentalen Leistungsfähigkeit angeboten wird.
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