Nahrungsergänzungsmittel
Das Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit
(BVL) weist darauf hin,
dass Nahrungsergänzungsmittel,
die DMBA
(1,3-Dimethylbutylamin)
enthalten, in Deutschland
nicht verkauft werden
dürfen.
- Veröffentlicht am
Verbraucher in den Niederlanden
hatten im Oktober
2014 unerwünschte
Wirkungen wie Unruhe,
Bewegungsdrang und
gesteigerte Aufmerksamkeit
nach der Einnahme
eines aus Kanada
stammenden DMBA-haltigen
Nahrungsergänzungsmittels
gemeldet.
DMBA ist eine synthetisch
hergestellte Substanz,
die zur Leistungssteigerung
beim Sport,
zur Unterstützung bei
der Gewichtsabnahme
oder zur Verbesserung
der mentalen Leistungsfähigkeit
angeboten
wird.
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