Filderkraut
Filderkraut ist seit dem 24. Oktober 2012 aufgrund seiner Qualität, seiner langen Tradition und des damit verbundenen besonderen Ansehens europaweit mit verbindlichen Vorgaben für die Herstellung der Produkte als regionale Spezialität geschützt (g.g.A. und g.U.). Die selten gewordene und sehr geschmackvolle Untervarietät des weißen Kopfkohls mit der charakteristischen Spitze hat weniger und feinere Blattrippen als Rundkohl.
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