Speisen wieder aufwärmen: Reste von Pilzgerichten verwerten
Nach dem Kochen dürfen Pilze nicht erneut aufgewärmt
werden – diese Regel stammt aus der kühlschrankfreien Zeit vor dem Ersten Weltkrieg. Heute ist das Aufwärmen von Pilzgerichten oder Spinat kein Problem mehr, wenn man die Reste schnell abkühlt (am besten im Wasserbad) und im Kühlschrank lagert.
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