Kurzmeldungen
Kurzmeldungen im Januar 2024
- Veröffentlicht am
Fehlerteufel Im Schwerpunkt „Recht auf der Obstwiese" in Ausgabe 12/2023 hat sich ein Fehler eingeschlichen. Im Artikel heißt es, dass Streuobstwiesen in Baden-Württemberg bereits ab 1000 m² gesetzlich geschützt seien. Das ist falsch. In Baden-Württemberg stehen Streuobstwiesen ab 1500 m² unter Schutz – entsprechend § 33a des Bundesnaturschutzgesetzes. Bereits ab 1000 m² gesetzlich geschützt sind Streuobstwiesen in Hessen (laut Hessischem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz). Die Regelungen sind nicht bundesweit einheitlich, sie unterscheiden sich je nach Bundesland. Preisinfo Die Preise für Papier und Porto steigen nach wie vor und sind von uns nicht beeinflussbar. Aus diesem Grund erhöht sich der...
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