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Obst

Neue Traubensorten im Erwerbsanbau

Aufgrund der Reform der Weinmarktordnung durch die EU im Jahr 2000 unterliegt der Anbau von Tafeltrauben nicht mehr dem deutschen Weinrecht. Die Erzeugung von Tafeltrauben ist seither auf jeglicher Fläche möglich. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen schreiben allerdings vor, dass nur veredelte und keine klassifizierten Keltertrauben angebaut werden dürfen, etwa ‘Regent’, ‘Gutedel’ oder ‘Dornfelder’.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
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