Pflanzenschutz
Pflanzenstärkungsmittel
Pflanzenstärkungsmittel sind seit 1986 im deutschen Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) verankert und bilden seitdem eine eigene Produktkategorie.
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G emäß § 2 Nr. 10 PflSchG sind Pflanzenstärkungsmittel Stoffe und Gemische einschließlich Mikroorganismen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen, soweit sie nicht Pflanzenschutzmittel nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 oder dazu bestimmt sind, Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen. Ein Beispiel dafür sind Wundverschlussmittel, die bei Schnitt und Veredelung von Gehölzen die Schnittfläche schützen oder ein Wachsüberzug, der Reiser vor dem Vertrocknen bewahrt, wenn sie für den Transport vorbereitet werden.
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