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Angepasste Förderbedingungen

Bayerisches Streuobst-Förderprogramm wird praxistauglicher

Das bayerische Förderprogramm Streuobst für alle! unterstützt bei der Beschaffung von Streuobstbäumen, die in Bayern gepflanzt werden. Ab sofort gelten für Neubewilligungen angepasste Förderbedingungen, welche die Praxistauglichkeit der Förderung erhöhen dürften.

von LfL erschienen am 05.01.2026
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Streuobstwiese im Winter
Streuobstwiese im Winter © Friedrich Springob

Der Streuobstanbau in Bayern hat höchste Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Mit dem Bayerischen Streuobstpakt sollen Streuobstwiesen erhalten und bis 2035 zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu gepflanzt werden.

Gefördert wird der Erwerb von Streuobstbäumen, die in Bayern gepflanzt werden. Förderfähig sind Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche). Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere und Mispel.

Mit nun angepassten Förderbedingungen ist das Förderprogramm Streuobst für alle! noch praxistauglicher geworden. Die Änderungen gelten ab sofort bei Neubewilligungen. So umfasst die Zweckbindungsfrist nur noch 5 anstatt 12 Jahre. Die Obergrenze von förderfähigen Bäumen pro Antrag entfällt, sodass auch Anträge mit mehr als 100 Bäumen gestellt werden können. Außerdem wurde die Liste bisher nicht förderfähiger Obstsorten gestrichen.

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