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Gegen Klimafolgeschäden

Neue Förderung für Agroforstsysteme

Agroforstsysteme wie beispielsweise Streuobstwiesen können helfen, Klimafolgeschäden zu vermeiden. Das gilt insbesondere für die zuletzt häufiger auftretenden Starkregenereignisse. Deshalb plant das BMUV ab 2025 eine zusätzliche Förderung. Davon könnten auch Streuobstwiesen profitieren.

von Red/DeFAF erschienen am 07.10.2024
Agroforstsysteme (rechts) können einen wichtigen Beitrag zum Hochwasser- und Erosionsschutz leisten und Ausspülungen (links) verhindern © DeFAF/L.Bessert
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Die gute Nachricht vorweg: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) plant, über das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz (ANK) ab 2025 100 Mio. € für die Anlage von Agroforstsystemen und Hecken bereitzustellen. Davon könnten auch Streuobstwiesen als eine Form eines Agroforstsystems profitieren.

Diese Förderung hilft nicht nur beim Klimaschutz durch Bindung von CO2, sondern eignet sich auch, um die Gesellschaft gegen zunehmende Wetterextreme zu wappnen. Agroforstsysteme und Hecken können z. B. bei Starkregenereignissen wie zuletzt in Baden-Württemberg und anderen Teilen Deutschlands mehr Wasser in der Fläche halten und so Wassererosion und Schäden durch Hochwasser schmälern.

Insbesondere auf Flächen mit starker Hangneigung können Gehölze einen großen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten. Vor allem, wenn die Gehölzreihen entgegen der Hangneigung gepflanzt werden, verringert sich die Geschwindigkeit des herabfließenden Wassers. Außerdem wird das Wasser gleichmäßiger auf der Fläche verteilt und von den Wurzeln der Gehölze aufgenommen. Hierdurch werden nicht nur Schäden auf der Fläche selbst verringert, sondern auch außerhalb dieser.

Die Beseitigung von Schäden auf Straßen und in Siedlungen durch abgetragenen Boden und Wasser kostet jährlich viele Millionen Euro. Die Anlage von Agroforstsystemen und Hecken ist also auch volkswirtschaftlich von großem Nutzen.

Zusätzliche Bundesmittel für die Bundesländer

Die Förderung von Agroforst und Hecken über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) wird über eine zweckgebundene und zusätzliche finanzielle Aufstockung des GAK-Rahmenplans (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur + Küstenschutz) ermöglicht. Somit können die Bundesländer eine Agroforst- und Heckenförderung etablieren, ohne dass andere GAK-Maßnahmen gekürzt werden müssen. Die Bundesländer können hierfür also mehr Bundesmittel abrufen, als ihnen nach dem Verteilerschlüssel normalerweise zustehen würden. Voraussetzung hierfür ist, dass in den Bundesländern noch dieses Jahr Förderrichtlinien zur Anlage von Agroforstsystemen und Hecken geschaffen werden.

Unter www.agroforst.jetzt ist eine Übersicht zur aktuellen Fördersituation in den einzelnen Bundesländern zu finden.

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