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Obst- und Weinbau in Bayern

Große Nachfrage nach Mehrgefahrenversicherung

Wie Ministerin Michaela Kaniber mitteilt, wurde die neue Förderung einer Versicherung gegen Sturm, Frost oder Starkregen im bayrischen Wein- und Obstbau gut angenommen.

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  Erfrorene Apfelblüten Ende April 2017.
Erfrorene Apfelblüten Ende April 2017. Springob
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Wie das Landwirtschaftsministerium in München mitteilt, haben bis Anfang März insgesamt 450 Winzer/innen und Obstbauern/bäuerinnen einen Antrag auf Förderung ihrer Mehrgefahrenversicherung gestellt. Möglich ist dies durch das neu aufgelegte Sonderprogramm Obst- und Weinbau. Insgesamt wurde damit eine Gesamtfläche von rund 3.000 Hektar versichert. „Jeder vierte Hektar der Anbaufläche wurde damit versichert. Das ist ein sehr großer Erfolg für unser neues Sonderprogramm. Es zeigt, dass unsere Obstbauern/bäuerinnen und Winzer/innen bereit sind, sich gegen die zunehmenden Wetterrisiken selbst abzusichern“, sagte Agrarministerin Michaela Kaniber.

Bundesweites Programm wäre wünschenswert

Mit einem Anteil von rund drei Viertel wurden die meisten Anträge von Winzern/innen eingereicht. Bezogen auf die gesamte bayerische Anbaufläche fördert das Sonderprogramm die Versicherung von 33 % der bayerischen Erdbeer-, 31 % der Weinbau- sowie 12 % der Obstanbauflächen. „Mit unserem Programm können wir den besonders von Witterungsrisiken betroffenen Winzern/innen und Obstbauern/bäuerinnen helfen. Der Klimawandel betrifft aber grundsätzlich alle Landwirte/innen. Deshalb setze ich mich weiterhin auf Bundesebene dafür ein, ein Förderprogramm zur Versicherung witterungsbedingter Ernterisiken für die gesamte Landwirtschaft einzurichten“, so die Ministerin.

Das Bayerische Sonderprogramm für Obst- und Weinbau ist ein Pilotprojekt und bezuschusst die Prämien auf betriebliche Ertragsversicherungen gegen Starkfrost, Sturm oder Starkregen mit bis zu 50 %. Alle Antragsteller/innen müssen nun in einem zweiten Schritt zwischen Mitte März und Mitte Mai 2021 einen Mehrfachantrag abgeben. Ferner müssen sie im Flächen- und Nutzungsnachweis alle Flächen angeben, für die ein Zuschuss zur Mehrgefahrenversicherung beantragt wurde.

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