Deutschland setzt Neonikotinoidverbot um
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Am 27. April hatte der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel der Europäischen Union (SCoPAFF), mit deutscher Unterstützung zugestimmt, die Genehmigung der drei neonikotinoiden Pflanzenwirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam auf Gewächshausanwendungen zu beschränken. Die diesbezüglichen Durchführungsverordnungen der Kommission traten am 19. Juni 2018 in Kraft.
Dazu erklärt der Parlamentarische Staatssekretär Hans Joachim Fuchtel:
„Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat jetzt den nächsten Schritt zum Schutz der Bestäuber unternommen und die Pflanzenschutzmittelzulassungen für die nicht mehr möglichen Anwendungen mit den betroffenen Wirkstoffen zum 18. September 2018 widerrufen. Das heißt: Ab 19. Dezember dürfen Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen nicht mehr verkauft und angewendet werden. Danach ist bis Ende März 2019 nur noch die Behandlung von Zuckerrübensaatgut möglich, das aus der EU exportiert wird, sofern die verwendeten Pflanzenschutzmittel in diesen Ländern zugelassen sind. Damit können auch die Vorräte sachgerecht aufgebraucht werden.“
Hintergrund
In der Europäischen Union wurde die Anwendung der genannten Wirkstoffe auf Ge-wächshausanwendungen beschränkt, da im Freiland Risiken für Bestäuber nicht aus-geschlossen werden können.
Dies hat für Deutschland das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi-cherheit in der nationalen Zulassung umgesetzt. Damit wird die Linie des Bundesminis-teriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Einsatz dieser Neonikotinoide fortgesetzt.
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