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Bundeslandwirtschaftsministerium

Deutscher Innovationspreis Gartenbau 2018 ausgeschrieben

Für beispielgebende Innovationen im Gartenbau vergibt des Bundeslandwirtschaftsministerium im kommenden Jahr wieder den „Deutschen Innovationspreis Gartenbau“. Bis zum 15. März 2018 können sich Unternehmen aus dem Gemüse- und Obstbau, der Baumschule und dem Zierpflanzenbau oder auch aus den vorgelagerten Bereichen beim Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) bewerben.
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Innovative Techniken können zur Auszeichnung vorgeschlagen werden
Innovative Techniken können zur Auszeichnung vorgeschlagen werdenGMH
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Auch Hersteller von Produkten und Zubehör und andere für den Gartenbau tätige Betriebe sind angesprochen, wenn sie nicht der öffentlichen Hand angehören. Das Preisgeld von insgesamt 15.000 Euro wird in den Kategorien Pflanzen, Technik und Kooperation / Betriebsorganisation / Unternehmenskonzepte vergeben. Die Höhe des Geldbetrages richtet sich nach dem Innovationswert der Bewerbung, beläuft sich aber maximal auf 7.500 Euro.

Neben der ausgefüllten Kurzdarstellung erwartet der Veranstalter eine ausführliche Beschreibung und Erläuterung der Innovation, wie beispielweise eine technische oder eine Kulturbeschreibung, wobei auch Foto-, Film- und Werbematerial akzeptiert wird. Zu den Bewerbungskriterien zählen die innovative Qualität, die Bedeutung der Innovation innerhalb der Gartenbauwirtschaft, die praktische Anwendung sowie die Marktchancen und der Modellcharakter für andere Betriebe. Beurteilt werden die Einsendungen von einer Bewertungskommission.

Die Bewerbungsunterlagen sind auf der Homepage des Ministeriums im Bereich „starke Landwirtschaft“ in der Rubrik „Pflanzenbau“ und hier unter „Gartenbau“ verfügbar (www.bmel.de).

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