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Mängel im Pflanzenschutzrecht

Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. weist für die Bereitstellung von Pflanzenschutzmitteln auf unterschiedliche Möglichkeiten hin, die im europäischen Pflanzenschutzrecht festgelegt sind. Eine Möglichkeit ist die länderübergreifende gegenseitige Anerkennung von Pflanzenschutzmitteln.
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Dieses Instrument scheint auch nach über 5 Jahren seit der Novellierung des europäischen Pflanzenschutzrechtes nicht zu greifen – es ist kein Fall bekannt, in dem diese Frist bis jetzt eingehalten worden ist.

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