Mängel im Pflanzenschutzrecht
Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. weist für die Bereitstellung von Pflanzenschutzmitteln auf unterschiedliche Möglichkeiten hin, die im europäischen Pflanzenschutzrecht festgelegt sind. Eine Möglichkeit ist die länderübergreifende gegenseitige Anerkennung von Pflanzenschutzmitteln.
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