EU-Sonderstützungsmassnahmen: Marktrücknahmen bei Äpfeln, Birnen und Kohl
Die EU hat wegen der Auswirkungen des russischen Einfuhrstopps für bestimmte Agrarerzeugnisse und Lebensmittel zeitlich befristete Sonderstützungsmaßnahmen für Obst und Gemüse beschlossen.
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Damit können in Deutschland Marktrücknahmen bei Äpfeln, Birnen und Kohl durchgeführt werden. Erzeuger und Erzeugerorganisationen können diese Sonderstützungsmaßnahmen bis spätestens 31. Dezember 2014 in Anspruch nehmen. In Baden-Württemberg sind die jeweiligen Regierungspräsidien die Ansprechpartner, für anerkannte Erzeugerorganisationen das RP Freiburg.
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