Schönung
Der Brüsseler Ständige Ausschuss für Lebensmittelkette
und Tiergesundheit
hat am 5. Oktober
2010 beschlossen, den festgelegten Termin 1. Januar 2011 zur Kennzeichnung
weiterer allergener
Inhaltsstoffe auf den 30. Juni 2012 zu verschieben.
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Damit sind weiterhin kaseinhaltige Produkte zur Apfelmost- und Jungweinbehandlung
(Klärung, Klärschönung,
Gerbstoffadsorption)
verfügbar bzw. müssen
nicht deklariert werden.
Es gibt allerdings jetzt bereits zahlreiche kaseinfreie Alternativen im Handel, meist auf Gelatine-
und Siliziumbasis.
Sie müssen auch nach der geänderten Deklarationspflicht
nicht angegeben werden. H.B.
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