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Schönung

Der Brüsseler Ständige Ausschuss für Lebensmittelkette und Tiergesundheit hat am 5. Oktober 2010 beschlossen, den festgelegten Termin 1. Januar 2011 zur Kennzeichnung weiterer allergener Inhaltsstoffe auf den 30. Juni 2012 zu verschieben.
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Damit sind weiterhin kaseinhaltige Produkte zur Apfelmost- und Jungweinbehandlung (Klärung, Klärschönung, Gerbstoffadsorption) verfügbar bzw. müssen nicht deklariert werden. Es gibt allerdings jetzt bereits zahlreiche kaseinfreie Alternativen im Handel, meist auf Gelatine- und Siliziumbasis. Sie müssen auch nach der geänderten Deklarationspflicht nicht angegeben werden. H.B.
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