Branntweinmonopol
Das Branntweinmonopol in Deutschland soll letztmalig
verlängert werden.
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Einen entsprechenden Vorschlag hat die EU-Kommission präsentiert. Danach dürfen landwirtschaftliche
Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien
noch bis 2013 staatliche Subventionen
beziehen, müssen ihre Produktionsvolumen
aber sukzessive senken. Für Klein- und Obstbrennereien (bundesweit
rund 22 000) sowie
lokale Obstgemeinschaftsbrennereien
mit bis zu 300 Litern pro Jahr gilt eine verlängerte Frist bis Ende 2017. D.S.
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