Gehölzschnitt
Seit 1. März 2010 ist Gehölzschnitt
in der freien Natur bundesweit nur noch in der Zeit vom
1. Oktober bis 28. Februar erlaubt. Grund dafür ist eine Änderung im Bundesnaturschutzgesetz,
die dem Artenschutz höhere
Priorität einräumt.
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